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Wird das Eilverfahren unterbrochen, wenn mein Patent angefochten wird?

günstig für Patentinhaber betrifft Patentinhaber, Mitbewerber, Unternehmer, Beklagter
Ein Verfahren wird nur dann unterbrochen, wenn ein Urteil davon abhängt, ob das Patent nichtig ist. Für Entscheidungen im Eilverfahren gilt das nicht. Dort geht das Gericht davon aus, dass das Patent besteht, doch kann diese Annahme widerlegt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

§ 156 Abs 3 PatG ordnet die Unterbrechung des Verfahrens an, wenn ein Urteil (also nicht ein Beschluss im Verfahren über eine einstweilige Verfügung) davon abhängt, ob das Patent nichtig ist. Im Provisorialverfahren ist die Rechtsbeständigkeit des Patentes (des Gebrauchsmusters) eine widerlegbare Vermutung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103412 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Genannte Normen

GMG §41; PatG 1970 §156 Abs1; PatG 1970 §156 Abs3

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