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Was gilt für ein Urteil, das trotz Unterbrechung ergeht?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Schuldner
Ein Urteil, das nach Eintritt einer Unterbrechung des Verfahrens gefällt wird, ist nichtig. Sie können es aus diesem Grund bekämpfen. Wirkungslos ist es aber nicht von selbst; es ist im Einzelfall zu prüfen, welcher Mangel vorliegt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (21 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1978)

Ein nach Eintritt der Unterbrechung des Rechtsstreits gefälltes Urteil leidet an dem Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037010 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 21.

Im Gesetz

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