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Muss ich mein Patent im Eilverfahren erst beweisen?

günstig für Patentinhaber betrifft Patentinhaber, Mitbewerber, Unternehmer
Nein. Die Erteilung des Patents spricht im Eilverfahren zunächst für den Bestand Ihres Rechts. Der Gegner kann das erschüttern, was ihm dort aber selten leicht gelingt; dasselbe gilt für Gebrauchsmuster.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (22 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1968)

Die Patenterteilung schafft im Provisorialverfahren einen - allenfalls durch Gegenbescheinigungen zu entkräftenden - prima-facie-Beweis für das Bestehen des Patentrechts.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 22.

Genannte Normen

PatG 1970 §156; PatG 1970 §160 Abs1

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