Muss ich mein Patent im Eilverfahren erst beweisen?
günstig für Patentinhaber betrifft Patentinhaber, Mitbewerber, Unternehmer
Nein. Die Erteilung des Patents spricht im Eilverfahren zunächst für den Bestand Ihres Rechts. Der Gegner kann das erschüttern, was ihm dort aber selten leicht gelingt; dasselbe gilt für Gebrauchsmuster.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (22 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1968)
Die Patenterteilung schafft im Provisorialverfahren einen - allenfalls durch Gegenbescheinigungen zu entkräftenden - prima-facie-Beweis für das Bestehen des Patentrechts.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schutzzertifikat.OGH 17 Ob 5/11a, 16.02.2011
- So bereits 4 Ob 24/09t.OGH 17 Ob 33/09s, 19.11.2009
- Zwar ist diese Gegenbescheinigung mit den Mitteln des Sicherungsverfahrens im Regelfall nicht leicht zu erbringen, weswegen die objektiv bestehende Möglichkeit einer nachträglichen Vernichtung des Patents eher zu einer entsprechend höheren Sicherheitsleistung führen wird.OGH 17 Ob 33/09s, 19.11.2009
- Das Vorbringen, dem Klagepatent und dem Klagegebrauchsmuster fehle es an der nötigen Neuheit bzw erfinderischen Tätigkeit kann als bloße Rechtsfolgenbehauptung gesehen werden, die das Gericht nicht verpflichtet, ein Bescheinigungsverfahren zur Frage der Neuheit und der Erfindungshöhe einzuleiten.OGH 17 Ob 12/09b, 14.07.2009
- Entsprechendes gilt für den Gebrauchsmusterschutz.OGH 17 Ob 12/09b, 14.07.2009
- Durch die bloße Tatsache der Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen das Klagepatent ist eine solche Gegenbescheinigung noch nicht erbracht.OGH 4 Ob 324/73, 26.07.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 22.
- OGH 4 Ob 35/25p, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 36/25k, 31.07.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
PatG 1970 §156; PatG 1970 §160 Abs1
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