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Kann der Gegner im Eilverfahren mein Patent angreifen?

günstig für Beklagter betrifft Patentinhaber, Mitbewerber, Unternehmer, Beklagter
Ob ein Patent gültig oder wirksam ist, darf das Gericht auch im Eilverfahren als Vorfrage prüfen, wenn die Gegenseite dazu Bescheinigungsmittel anbietet. Diese Prüfung ist aber nur mit den beschränkten Mitteln des Eilverfahrens möglich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Die Vorfrage der Gültigkeit oder Wirksamkeit eines Patentes kann auch im Provisorialverfahren geprüft werden, wenn in dieser Richtung eine Gegenbescheinigung angeboten ist, doch kann diese Prüfung nur mit den Mitteln des Provisorialverfahrens und in dessen Grenzen vorgenommen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071408 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Genannte Normen

PatG 1970 §158; PatG 1970 §160; PatG 1979 §156

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Vorgriff durch einstweilige Verfügung

Grundsätzlich darf eine einstweilige Verfügung dem Urteil nicht vorgreifen und Ihnen nicht schon geben, was Sie später vollstrecken könnten. Dieser Grundsatz gilt aber nicht für Verfügungen, die drohende Gewalt verhüten oder einen nicht wiedergutzumachenden Schaden abwenden sollen. Auch dort darf jedoch kein Zustand geschaffen werden, der sich später nicht mehr rückgängig machen lässt.

günstig für Kläger Rechtsweg trotz Vorfragenprüfung

Ja. Dass der Außerstreitrichter dieselbe Frage nebenbei als Vorfrage prüfen darf, schließt den Weg zum Prozessgericht nicht aus. Ob Ihr Anspruch berechtigt ist, spielt dafür keine Rolle. Der Außerstreitrichter ist zur Prüfung solcher Vorfragen sogar verpflichtet.

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