Darf ich im Teich auf meinem eigenen Grund fischen?
günstig für Eigentümer betrifft Grundeigentümer, Fischer, Fischereiberechtigte, Landwirte
Bei einem Privatgewässer folgt das Fischereirecht grundsätzlich dem Eigentum am Gewässer. Wem das Gewässer gehört, dem steht daher im Regelfall auch das Recht zu fischen zu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 10.12.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
In Privatgewässern ist das Fischereirecht grundsätzlich Ausfluss des Eigentums am Gewässer (siehe 1 Ob 30/94).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103910 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 211/20w, 10.12.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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