Kann ich ein Fischerei- oder Wasserrecht durch lange Nutzung erwerben?
günstig für Nutzungsberechtigter betrifft Grundstückseigentümer, Fischer, Anrainer, Landwirte
Ja, das ist grundsätzlich möglich, soweit es nicht um öffentliches Wassergut geht. Dasselbe gilt für Wasserbenützungs- und Wasserleitungsrechte, auch an Privatgewässern.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die Ersitzung eines Fischereirechtes ist, soweit es sich nicht um öffentliches Wassergut handelt, grundsätzlich möglich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ebenso für Wasserbezugs- und Wasserleitungsrechte an Privatgewässern, weil das WRG dafür keine § 4 Abs 6 WRG entsprechende Norm enthält.OGH 1 Ob 50/23v, 25.04.2023
- Gleiches gilt auch für Wasserbenutzungs-und Wasserleitungsrechte, weil §9 Abs2 WRG nicht als die Ersitzung hindernde Sondervorschrift im dargestellten Sinn anzusehen ist.OGH 1 Ob 275/03b, 12.10.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010998 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 1 Ob 50/23v, 25.04.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 383
- ABGB § 480
- ABGB § 1455
- ABGB § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
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