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Wer entscheidet, wem das Fischereirecht zusteht?

günstig für Fischereiberechtigter betrifft Fischereiberechtigte, Grundstückseigentümer, Pächter, Behörden
Das Fischereirecht ist ein Privatrecht. Über seinen Besitz und seinen Erwerb entscheidet im Streitfall das Gericht. Ob Sie die Fischerei auch tatsächlich ausüben dürfen, richtet sich dagegen nach den Fischereigesetzen der Länder und fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 10.12.2020 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Beim Fischereirecht handelt es sich um ein Privatrecht, über dessen Besitz und Erwerb im Streitfall der Richter zu entscheiden hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010987 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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