Wer entscheidet, wem das Fischereirecht zusteht?
günstig für Fischereiberechtigter betrifft Fischereiberechtigte, Grundstückseigentümer, Pächter, Behörden
Das Fischereirecht ist ein Privatrecht. Über seinen Besitz und seinen Erwerb entscheidet im Streitfall das Gericht. Ob Sie die Fischerei auch tatsächlich ausüben dürfen, richtet sich dagegen nach den Fischereigesetzen der Länder und fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 10.12.2020 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Beim Fischereirecht handelt es sich um ein Privatrecht, über dessen Besitz und Erwerb im Streitfall der Richter zu entscheiden hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Anders als die Frage, wem als Fischereiberechtigten das Fischereirecht zusteht, die allein nach dem Privatrecht zu beurteilen ist, richtet sich die Ausübung der Fischerei nach den Bestimmungen des Tir FischereiG 2002. Ob der Fischereiberechtigte sein Fischereirecht auch tatsächlich ausüben „kann“, ist daher ausschließlich nach den Verwaltungsbestimmungen zu beurteilen und fällt damit in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden.OGH 1 Ob 221/14b, 03.03.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010987 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 211/20w, 10.12.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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