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Wem gehört das Recht, in einem Gewässer zu fischen?

betrifft Grundeigentümer, Fischer, Pächter
Das Fischereirecht ist ein privates Recht. Es kann sich aus dem Eigentum an einem eigenen Gewässer ergeben oder ein selbständiges Recht an einem fremden Gewässer sein, ähnlich einem Wegerecht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 10.12.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Das Fischereirecht kann Ausfluss des Eigentumsrechts an einem gutseigenen (künstlichen) Gewässer oder ein selbständiges dingliches Recht an einem fremden Gewässer sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110447 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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