Wem gehört das Recht, in einem Gewässer zu fischen?
betrifft Grundeigentümer, Fischer, Pächter
Das Fischereirecht ist ein privates Recht. Es kann sich aus dem Eigentum an einem eigenen Gewässer ergeben oder ein selbständiges Recht an einem fremden Gewässer sein, ähnlich einem Wegerecht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 10.12.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Das Fischereirecht kann Ausfluss des Eigentumsrechts an einem gutseigenen (künstlichen) Gewässer oder ein selbständiges dingliches Recht an einem fremden Gewässer sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich beim Fischereirecht um ein Privatrecht, das Ausfluss des Eigentumsrechts an einem gutseigenen Gewässer oder Privatgewässer oder ein selbständiges dingliches Recht an einem fremden Gewässer gleich einer Dienstbarkeit sein kann (mwN).OGH 1 Ob 119/14b, 19.03.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110447 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 211/20w, 10.12.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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