Warum zahlt die Unfallversicherung späte Folgen nicht mehr?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Art 3.3. ARB 2014.OGH 7 Ob 48/22t, 24.08.2022
- Hier: Art 3.3 ARB 2000.OGH 7 Ob 31/20i, 24.04.2020
- Die Gleichschaltung der Frist für den Eintritt der dauernden Invalidität und deren Geltendmachung auf 1 Jahr verstößt weder gegen § 864a ABGB noch § 879 Abs 3 ABGB.OGH 7 Ob 169/17d, 24.01.2018
- Hier: Art 7.1. zweiter Satz AUVB 2001.OGH 7 Ob 9/11s, 09.03.2011
- Hier: Ausschlussfrist nach Art 7.2.5. ARB 1988.OGH 7 Ob 22/10a, 21.04.2010
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die Zweckrichtung der genannten Regelung der Versicherungsbedingung liegt in der Herstellung von möglichst rascher Rechtssicherheit und Rechtsfrieden, also den (verspätet in Anspruch genommenen) Schuldner (= Versicherer) vor Beweisschwierigkeiten infolge Zeitablaufes zu schützen und eine alsbaldige Klärung der Ansprüche herbeizuführen.OGH 7 Ob 250/01t, 17.10.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082216 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 25.
- OGH 7 Ob 81/24y, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 148/21x, 24.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 156/20x, 25.11.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 102/15y, 16.03.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AUVB 1965 Art8; AUVB 2012 Art7.1.1; ARB 2014 Art3.3.
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Pflicht zur Anzeige entsteht erst, wenn Sie nach dem Unfall Grund zur Annahme haben, dass Folgen auftreten können, für die die Versicherung nach dem Vertrag zu leisten hat. Vorher besteht sie noch nicht.
Die private Unfallversicherung deckt bestimmte Folgen eines Unfalls ab, darunter eine dauerhaft bleibende Invalidität. Die Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Dauerfolgen und wird ohne Nachweis eines konkreten Geldverlusts in voller Höhe ausgezahlt. Sie gleicht pauschal einen typischen Einkommensausfall aus, nicht aber Ihre tatsächlichen Mehrkosten.