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Zahlt die Unfallversicherung bei einem Schock ohne körperliche Verletzung?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherte, Versicherer
Nein. Ein Unfall setzt ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis voraus, durch das Sie unfreiwillig einen Gesundheitsschaden erleiden. Reagiert Ihr Körper nur innerlich mit Stress und Angst auf eine Bedrohung, die äußerlich bleibt und sich nicht verwirklicht, ist der Schaden nicht gedeckt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Ein Unfall iSd Art 6.1 UA00 2010 ist ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkendes Ereignis, wodurch diese unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Gefahren einer krankhafte Folgen auslösenden innerkörperlichen Stress- und Angstreaktion auf eine äußerlich bleibende (und sich auch nicht verwirklichende) Bedrohung der körperlichen Integrität sind in der Unfallversicherung nicht gedeckt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132381 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

UA00 2010 Art6.1; VersVG §179

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Unfallbegriff in der Unfallversicherung

In der Unfallversicherung ist ein Unfall ein zeitlich begrenztes Ereignis, das zu einer Schädigung des Körpers geführt hat. Das kann eine Einwirkung von außen, ein abweichendes Verhalten oder eine außergewöhnliche Belastung sein.

günstig für Versicherungsnehmer Unfreiwilligkeit bei psychischer Erkrankung

Handelt jemand infolge einer psychischen Erkrankung und kann er wegen dieser Erkrankung keine Alternative zur Selbsttötung mehr erkennen, fehlt ihm die freie Willensbildung. Eine dabei erlittene Gesundheitsschädigung gilt dann als unfreiwillig.

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