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Zählt es als Unfall, wenn keine äußere Gewalt einwirkt?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherungen, Unfallopfer
Ein Unfall ist nur ein Ereignis, das unmittelbar von außen und plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkt. Fehlt eine solche Einwirkung, liegt kein Unfall in diesem Sinn vor.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

"Unfall" ist nur ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058130 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 13.

Genannte Normen

EKHG §1 I; VersVG §179

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Unfallbegriff in der Unfallversicherung

In der Unfallversicherung ist ein Unfall ein zeitlich begrenztes Ereignis, das zu einer Schädigung des Körpers geführt hat. Das kann eine Einwirkung von außen, ein abweichendes Verhalten oder eine außergewöhnliche Belastung sein.

günstig für Versicherungsnehmer Eigenes Verhalten und Unfallbegriff

Auch eigenes Verhalten kann zu einem Unfall beitragen oder ihn sogar herbeiführen. Ein gewolltes und gesteuertes Verhalten allein ist zwar kein Unfall. Ein Unfall liegt aber vor, wenn Sie einen Vorgang bewusst begonnen und beherrscht haben, er sich dann aber durch einen unerwarteten Ablauf Ihrer Beherrschung entzogen und Sie geschädigt hat.

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