Wann beginnt die Frist für meine Ansprüche aus dem Job?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ansprüche, die erst nach Auflösung des Dienstverhältnisses erkennbar werden oder in der Geltendmachung eines Schadens bestehen, der wohl erst nach Auflösung des Dienstverhältnisses entstanden, seine Ursache aber in der Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag hat.OGH 9 ObA 163/97d, 26.11.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105995 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 106/21k, 28.09.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Verfallsklausel erfasst alle Ansprüche, die unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis stammen und bei dessen Ende schon bestanden haben. Die Sechsmonatsfrist für Ansprüche wegen vorzeitigen Austritts oder vorzeitiger Entlassung darf aber nicht zu Ihrem Nachteil verkürzt werden. Die Urlaubsentschädigung zählt nicht zur Kündigungsentschädigung.
Kollektivverträge können vorsehen, dass Ansprüche verfallen, wenn man sie nicht binnen einer bestimmten Frist geltend macht. Solche Klauseln sind aber unwirksam, wenn die Frist ohne sachlichen Grund unangemessen kurz ist und Ihnen die Durchsetzung damit übermäßig erschwert wird. Unwirksam sind sie auch, wenn sie zu Ihrem Nachteil von zwingenden gesetzlichen Fristen abweichen.