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Wer vertritt mich in der Insolvenz bei meinem Vermögen?

betrifft Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Unternehmer, Arbeitnehmer
Der Insolvenzverwalter. Er ist hinsichtlich des zur Masse gehörenden Vermögens Ihr gesetzlicher Vertreter, er kann also Rechtsmittel erheben und Ansprüche geltend machen. Er wird dabei stets nur als Organ der Masse tätig und kann daher nur Ansprüche der Masse durchsetzen. Das Vermögen bleibt trotz Insolvenzeröffnung Ihres.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 07.12.2020 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Der Masseverwalter ist gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners hinsichtlich des Massevermögens.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106041 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 26.

Genannte Normen

KO §81

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