Kann ich den Insolvenzverwalter persönlich in Anspruch nehmen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 21.02.2018 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 81 KO ist als Ausdruck einer gesetzlichen Sonderbeziehung aufzufassen, in der die Organe des Insolvenzverfahrens zu den Beteiligten stehen, und deren Verletzung schadenersatzrechtliche Folgen auslöst. Es steht daher dem Schadenersatzberechtigten wahlweise zu, an wen er sich nach Konkursaufhebung hält.OGH 8 Ob 29/05f, 21.07.2005
- Die verschuldensabhängige Haftung des Masseverwalters gegenüber den Beteiligten des Konkursverfahrens besteht nicht subsidiär, sondern wahlweise.OGH 8 Ob 2287/96y, 27.11.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065416 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 7 Ob 218/17k, 21.02.2018, Fall aus Tirol
Genannte Normen
KO §81 Abs3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, in diesem Punkt. Wenn Sie behaupten, dass die Masse durch ein strafbares Verhalten des Insolvenzverwalters oder anderer Organe des Verfahrens geschmälert wurde, können Sie selbst die Bewilligung einer Streitanmerkung im Grundbuch beantragen.
Nein. Sie müssen die Forderung zuerst im Insolvenzverfahren anmelden und die Prüfung abwarten. Vorher ist der Weg zu Gericht unzulässig, und zwar im streitigen wie im außerstreitigen Verfahren.