Ändern neue Nutzwerte sofort meinen Anteil an den Kosten?
betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Hausverwalter, Eigentümergemeinschaft
Nein. Auch wenn die Nutzwerte neu festgesetzt werden, bleibt für die Verteilung der Aufwendungen maßgeblich, welche Anteile im Grundbuch eingetragen sind. Alles andere würde erhebliche Unsicherheit schaffen, weil man bei jeder Abweichung prüfen müsste, ob sich die Anteile schon außerhalb des Grundbuchs verschoben haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Eine Neufestsetzung der Nutzwerte müsste nach § 3 Abs 2 Z 1 WEG automatisch zu einer Änderung des Verteilungsschlüssels nach § 19 Abs 1 WEG führen, weil sich Anteile der Miteigentümer und Wohnungseigentümer geändert haben; nach Ansicht des erkennenden Senates gebieten es jedoch Argumente der Rechtssicherheit, den Verteilungsschlüssel - auch in diesem Fall - an die aus dem Grundbuch ersichtlichen Anteilsverhältnisse zu binden. Es würde erhebliche Rechtsunsicherheit verursachen, müsste bei Abweichungen des Grundbuchsstandes vom aktuellen Nutzwertfestsetzungsbescheid beziehungsweise Nutzwertsachbeschluss jeweils geprüft werden, ob eine für die Mehrheitsbildung relevante Änderung der Nutzwerte - weil sie ausschließlich nach § 3 Abs 2 Z 1 WEG erfolgte - bereits zu einer außerbücherlichen Anteilsänderung geführt hat oder nicht (unter Eingehen auf die von Faistenberger/Barta/Call aufgezeigte Problematik).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Neufestsetzung der Nutzwerte führt nicht automatisch zu einer Änderung des Verteilungsschlüssels nach § 19 Abs 1 WEG 1975 beziehungsweise § 32 Abs 1 Satz 1 WEG 2002, sondern es sind die aus dem Grundbuch ersichtlichen Anteilsverhältnisse maßgeblich.OGH 5 Ob 213/07w, 22.01.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106058 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 5 Ob 106/19b, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 88/16a, 22.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 32 · Aufteilung der Aufwendungen
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