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Wie werden geänderte Miteigentumsanteile nach dem Bau angepasst?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Bauträger, Käufer
Ändern sich die Nutzwerte während der Bauausführung nur geringfügig, können die Miteigentumsanteile im Grundbuch vereinfacht angepasst werden. Die Nutzwerte müssen zuvor entweder vom Gericht oder einvernehmlich von allen Wohnungseigentümern neu festgesetzt werden. Ob dabei allgemeine Teile in eine Wohnung einbezogen werden, spielt keine Rolle.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 30.08.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Ergibt sich im Zuge der Bauausführung eine geringfügige Änderung der Nutzwerte, so ermöglicht § 10 Abs 3 WEG 2002 – als Sonderfall einer Grundbuchsberichtigung – nach rechtsverbindlicher Neufestsetzung der Nutzwerte eine vereinfachte grundbücherliche Anpassung der Miteigentumsanteile an die geänderten Nutzwerte. Die Neufestsetzung der Nutzwerte kann entweder gerichtlich oder im Einvernehmen aller Wohnungseigentümer nach § 9 Abs 6 WEG 2002 erfolgen. Im Wohnungseigentumsvertrag können sich die Wohnungseigentümer verpflichten, eine künftig allenfalls erforderliche Zustimmung (zur einvernehmlichen Neufestsetzung der Nutzwerte) zu erteilen. Ob im Zuge der Änderung der Nutzwerte allgemeine Teile in eine Wohnungseigentumseinheit einbezogen werden oder nicht, bleibt unerheblich.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131214 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verwalter Abrechnung nach Kauf einer Genossenschaftswohnung

Wurde an einem Objekt einer gemeinnützigen Bauvereinigung nachträglich Wohnungseigentum begründet, gelten manche Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes weiter. Daraus folgt aber keine Pflicht des Verwalters, den Wohnungseigentümern eine Abrechnung nach diesen Regeln zu legen, wenn die Bauvereinigung nicht mehr Eigentümerin und damit auch nicht mehr Vermieterin ist.

günstig für Verwalter Grenzen des Einzelrechts gegen den Verwalter

Nein, nur in bestimmten Fällen. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie bei Gericht nur jene Verwalterpflichten durchsetzen, die das Gesetz ausdrücklich aufzählt. Geht es um Anliegen, die alle Eigentümer gemeinsam betreffen, bleibt Ihnen nur, eine Abstimmung anzustoßen, damit die Mehrheit dem Verwalter eine Weisung erteilt.

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