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Wie bekomme ich meinen Anteil nach neuen Nutzwerten tatsächlich?

betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer
Ergibt sich aus der Neufestsetzung der Nutzwerte ein Anspruch auf Übertragung oder Ausgleich von Anteilen, müssen Sie diesen notfalls gerichtlich durchsetzen. Am Ende muss die Änderung noch im Grundbuch eingetragen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 29.08.2022 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Ein sich aus der Festsetzung (Neufestsetzung) der Nutzwerte ergebender Übertragungsanspruch beziehungsweise Ausgleichsanspruch (für den § 4 Abs 2 WEG die gesetzliche Grundlage schafft) muss notfalls im Rechtsweg durchgesetzt und letztlich noch verbüchert werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106055 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 12.

Im Gesetz

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