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Muss mein Anwalt vor der Klage eine Honorarnote legen?

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Ja. Ihr Rechtsanwalt muss nach Abschluss seiner Tätigkeit abrechnen und Ihnen eine überprüfbare Honorarnote zukommen lassen; erst dann sind Sie zur Zahlung verpflichtet. Danach ist eine angemessene Frist abzuwarten, und erst bei Nichtzahlung darf er auf das Honorar klagen. Die Abrechnungspflicht besteht auch dann, wenn Sie sie nicht ausdrücklich verlangen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 06.12.2022 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Der Rechtsanwalt hat die - aus § 50 RL-BA zu erschließende - Verpflichtung, nach Abschluss einer Tätigkeit eine Abrechnung zu erstellen und diese dem Klienten in Form einer Honorarnote zukommen zu lassen; die Zahlungspflicht des Klienten setzt die Legung einer überprüfbaren Honorarnote voraus. Dann ist eine angemessene Frist abzuwarten und erst bei Nichtzahlung darf der Rechtsanwalt die Klage gegen den Klienten auf Zahlung des Honorars einbringen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106285 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

DSt 1990 §1 Abs1 C1; RL-BA 1977 §50

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