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Wie wehre ich mich gegen den Verkauf unseres gemeinsamen Hauses?

günstig für Kläger betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Beklagter, Kläger
Wenn Sie als Miteigentümer geklagt werden und statt eines Verkaufs die Aufteilung in einzelne Eigentumswohnungen wollen, müssen Sie darlegen, dass das im konkreten Fall überhaupt möglich ist. Sinnvollerweise machen Sie dazu einen konkreten Vorschlag, wie aufgeteilt werden soll. Zwingend notwendig ist ein solcher Vorschlag aber nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 08.08.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Wer als Beklagter im Teilungsverfahren die Wohnungseigentumseinräumung beantragt, muß demnach dartun, ob dies im konkreten Fall überhaupt möglich ist. Sinnvollerweise wird das durch einen entsprechenden Teilungsvorschlag geschehen, auch wenn ein konkreter Vorschlag nicht zwingend notwendig ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

WEG 1975 §2 Abs2 Z2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Beweislast bei der Teilungsklage

Wer den Verkauf der gemeinsamen Liegenschaft und die Aufteilung des Erlöses verlangt, muss beweisen, dass eine reale Teilung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, etwa weil dabei viel Wert verloren ginge. Das gilt auch dann, wenn die Gegenseite einwendet, man könne stattdessen Wohnungseigentum begründen. Gelingt ihr dieser Einwand, kann der Kläger immer noch beweisen, dass auch dieser Weg untunlich wäre.

günstig für Beklagter Teilungsklage und Wohnungseigentumsbegründung

Wendet der Beklagte ein, dass Wohnungseigentum begründet werden kann, können Sie Ihr Klagebegehren darauf umstellen oder ein entsprechendes Eventualbegehren stellen. Halten Sie ausschließlich am Verkauf fest und ist die Begründung von Wohnungseigentum möglich und tunlich, wird Ihre Klage kostenpflichtig abgewiesen.

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