Wie wehre ich mich gegen den Verkauf unseres gemeinsamen Hauses?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 08.08.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei evidenten Hindernissen (hier: Wohnungen germäß § 1 Abs 3 WEG) muß der Beklagte konkretes Vorbringen erstatten, daß die offensichtlichen Hindernisse, seien es solche rechtlicher Natur oder wegen Untunlichkeit, entkräftet werden (immolex 1997/92). und daher eine Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum möglich ist.OGH 5 Ob 374/97d, 10.03.1998
- Beklagter ist zu einem konkreten Teilungsvorschlag nicht verpflichtet.OGH 5 Ob 374/97d, 10.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 12/24m, 08.08.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
WEG 1975 §2 Abs2 Z2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer den Verkauf der gemeinsamen Liegenschaft und die Aufteilung des Erlöses verlangt, muss beweisen, dass eine reale Teilung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, etwa weil dabei viel Wert verloren ginge. Das gilt auch dann, wenn die Gegenseite einwendet, man könne stattdessen Wohnungseigentum begründen. Gelingt ihr dieser Einwand, kann der Kläger immer noch beweisen, dass auch dieser Weg untunlich wäre.
Wendet der Beklagte ein, dass Wohnungseigentum begründet werden kann, können Sie Ihr Klagebegehren darauf umstellen oder ein entsprechendes Eventualbegehren stellen. Halten Sie ausschließlich am Verkauf fest und ist die Begründung von Wohnungseigentum möglich und tunlich, wird Ihre Klage kostenpflichtig abgewiesen.