Zum Inhalt springen

Wer muss beweisen, dass eine Aufteilung der Liegenschaft unmöglich ist?

günstig für Beklagter betrifft Miteigentümer, Kläger, Beklagte, Erben
Wer den Verkauf der gemeinsamen Liegenschaft und die Aufteilung des Erlöses verlangt, muss beweisen, dass eine reale Teilung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, etwa weil dabei viel Wert verloren ginge. Das gilt auch dann, wenn die Gegenseite einwendet, man könne stattdessen Wohnungseigentum begründen. Gelingt ihr dieser Einwand, kann der Kläger immer noch beweisen, dass auch dieser Weg untunlich wäre.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 22.02.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Auch in einem Teilungsstreit, in dem der Beklagte dem Zivilteilungsbegehren die Möglichkeit der Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum entgegenhält, ist der Kläger mit dem Beweis belastet, dass diese Naturalteilung im Sinne des § 843 ABGB unmöglich oder untunlich ist, etwa wegen der dadurch ausgelösten Wertminderung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110438 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Beweislast bei Aufteilung in Eigentumswohnungen

Wenn Sie sich gegen die Teilung durch Verkauf wehren und stattdessen die Aufteilung in Eigentumswohnungen anstreben, müssen Sie behaupten und beweisen, dass eine solche Aufteilung möglich ist. Bleiben Zweifel, gehen diese zu Ihren Lasten.

günstig für Kläger Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum

Wer statt eines Verkaufs die Begründung von Wohnungseigentum erreichen will, muss die dafür nötigen Tatsachen vorbringen und nachweisen. Einen fertigen Aufteilungsvorschlag muss er aber nicht vorlegen, darüber entscheidet allein das Gericht. Bleiben Zweifel, ob die Aufteilung in Wohnungseigentum möglich ist, geht das zu seinen Lasten.

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Beweislast bei der Teilungsklage
Wohnungseigentum · Aufteilung in Eigentumswohnungen statt Verkauf
Eigentum und Grundbuch · Vorrang der körperlichen Teilung