Kann ich mein Kind zurückholen, obwohl es nicht bei mir wohnte?
günstig für Elternteil betrifft Eltern, getrennt lebende Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte
Ja. Seit 2024 kommt es nicht mehr darauf an, ob das Kind bei Ihnen gelebt hat, sondern darauf, ob sich aus den Umständen ergibt, dass Sie kein Interesse mehr am Leben Ihres Kindes hatten. Bis dahin erfüllte bei getrennt lebenden Eltern in der Regel nur jener Elternteil die Voraussetzung, bei dem das Kind wohnte; ein bloßes Besuchsrecht genügte nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher.
Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden:
OGH 6 Ob 60/24b, 15.05.2024 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 15.05.2024 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Voraussetzung für die Anwendung dieser Bestimmung ist die Verletzung eines tatsächlich ausgeübten Obsorgerechts oder Mitobsorgerechts. Bei einer Trennung der Eltern erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nur der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, die Ausübung eines bloßen Umgangsrechtes genügt nicht. (Hier: Die im gegenständlichen Fall vom kanadischen Gericht verfügte einstweilige Anordnung, "beiden Parteien wird aufgetragen, die Provinz Quebec mit dem Kind nicht zu verlassen", stellt keine Einschränkung der Obsorgeberechtigung der Mutter (durch eine dem Vater eingeräumte Befugnis) im Sinne des Art 3 des Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung dar. Das Verbringen des Kindes durch die vorläufig allein obsorgeberechtigte Mutter ins Ausland war daher zwar im Sinne des kanadischen Gerichtsbefehles unerlaubt, nicht aber im Sinne des Art 3 des Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung widerrechtlich.)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Tatsächliche Ausübung des Sorgerechts verneint.OGH 6 Ob 60/24b, 15.05.2024
- Das Verhältnis von Art 3 lit b und Art 13 Abs 1 lit a Fall 1 HKÜ wird offen gelassen.OGH 6 Ob 60/24b, 15.05.2024
- Die Aussage, bei einer Trennung der Eltern erfülle in der Regel nur der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Voraussetzung der tatsächlichen Ausübung des (Mit-)Obsorgerechts, wird nicht aufrecht erhalten. Es kommt vielmehr darauf an, ob sich aus den Umständen des Einzelfalls das Fehlen eines Interesses des die Rückführung beantragenden (mit)obsorgeberechtigten Elternteils an der Teilnahme am Leben des Kindes ergibt.OGH 6 Ob 60/24b, 15.05.2024
- Auch eine vorläufige Obsorgeentscheidung, die einem Elternteil die gemeinsame Obsorge entzieht, reicht aus, um das im Sinn des HKÜ widerrechtliche Verbringen oder Zurückhalten der gemeinsamen Kinder durch den vorläufig allein obsorgeberechtigten Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in einen anderen Staat auszuschließen.OGH 6 Ob 196/16s, 24.10.2016
- Der Sorgerechtsbruch ist nach Art 3 HKÜ Ausgangspunkt jeder Rückführungsanordnung. Trotz Sorgerechtsbruch kann die Rückführung aber etwa gemäß Art 13 lit b HKÜ abgelehnt werden, wenn damit eine Kindeswohlgefährdung verbunden wäre. Der Sorgerechtsbruch ist damit zwar notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung einer Rückführungsanordnung.OGH 6 Ob 99/16a, 30.05.2016
Alle 21 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Der unmittelbare Kontakt zwischen dem Vater und dem Sohn ist aufgrund einer lebenslangen Freiheitsstrafe des Vaters ausgesetzt. Weder den Feststellungen der Vorinstanzen noch den Behauptungen des Antragstellers ist zu entnehmen, dass die Eltern gemeinsam oder beide jeweils allein obsorgeberechtigt wären.OGH 6 Ob 18/15p, 19.02.2015
- Ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor. Auch wenn der Vater vor dem Verbringen des Kindes möglicherweise lediglich Kontakte zu diesem hatte, die ein klassisches Wochenend- beziehungsweise Ferienbesuchsrecht unterschritten, ist doch zu berücksichtigen, dass sich der Vater zum einen um die Festsetzung eines Kontaktrechtes bei Gericht und um ein Einvernehmen mit der Mutter bei unbegleiteten Kontakten bemüht und sich zum anderen auch gegen eine Übersiedlung von Mutter und Kind nach Österreich ausgesprochen hatte. Von einem objektiven Desinteresse des Vaters an den Kontakten bzw an seinem Kind kann nicht gesprochen werden.OGH 6 Ob 167/14y, 09.10.2014
- Es gibt – soweit ersichtlich – keine Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, in denen bei gemeinsamer Obsorge beider Eltern beziehungsweise jeweiliger Alleinobsorge die tatsächliche Ausübung der Mitobsorge schon allein deshalb verneint worden wäre, weil die tatsächlich ausgeübten Kontakte ein „klassisches Wochenend- beziehungsweise Ferienbesuchsrecht bei Weitem unterschritten“ hätten. Tatsächlich handelte es sich jeweils um Fälle, in denen sich der (ebenfalls) sorgeberechtigte Elternteil objektiv nicht mehr für das Kind interessiert hatte und in denen eine tatsächliche Ausübung der Mitobsorge zu verneinen gewesen wäre.OGH 6 Ob 167/14y, 09.10.2014
- Hier: Beide Elternteile verfügen über die (gemeinsame) Obsorge.OGH 6 Ob 167/14y, 09.10.2014
- Hier: Widerrechtliches Verhalten der Mutter iSd Art 7 Abs 2 lit a KSÜ.OGH 6 Ob 116/14y, 28.08.2014
- Jene Rechtsprechung, wonach eine Kontaktausübung zwischen dem im Ursprungsstaat verbliebenen Elternteil und dem Kind lediglich in einem Ausmaß, welches ein „klassisches Wochenend- beziehungsweise Ferienbesuchsrecht bei Weitem“ unterschritt, keine ausreichende tatsächliche Ausübung des Mitobsorgerechts bedeutet, setzt eine Trennung der Eltern bereits im Ursprungsstaat voraus.OGH 6 Ob 66/14w, 16.04.2014
- Die Verletzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts unter Mitsorgeberechtigten ist hinreichende Anwendungsvoraussetzung des HKÜ.OGH 6 Ob 39/13y, 20.03.2013
- Hier: Der Rechtsmittelwerber legt nicht konkret dar, worin nach den Feststellungen die tatsächliche Ausübung seines Mitsorgerechts liegen soll. Er hat mehr als zwei Jahre vor dem Verbringen den Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes nicht mehr betreten, hatte mehr als ein Jahr vor dem Verbringen keinen Besuchskontakt und nahm am Leben des Kindes nur noch durch Telefonate Anteil.OGH 6 Ob 230/12k, 19.12.2012
- Hier: Zum maßgeblichen Zeitpunkt übte der Antragsteller lediglich ein Besuchsrecht aus.OGH 6 Ob 73/12x, 19.04.2012
- Die Ausübung eines bloßen Umgangsrechts ist einem tatsächlich ausgeübten (Mit-)Obsorgerecht nicht gleichzuhalten.OGH 1 Ob 163/09s, 24.09.2009
- Die Anordnung einer vorsorglichen Maßnahme im Rahmen eines Eheschutzverfahrens, bei der die Obhut über das Kind einstweilen auf den einen Elternteil übertragen wird bewirkt, dass diesem unabhängig vom Einverständnis des anderen Elternteils das Recht zusteht, über den Ort der Unterbringung des Kindes zu entscheiden.OGH 1 Ob 167/08b, 30.09.2008
- Hier: Zum Schweizer Sachrecht; Widerrechtlichkeit der Verbringung verneint.OGH 1 Ob 167/08b, 30.09.2008
- Geltung der allgemeinen Grundsätze über die Ausübung des Obsorgerechts durch Dritte Geltung haben, sodass allein die Tatsache der Unterbringung des Kindes bei den Großeltern nicht die tatsächliche Ausübung des Sorgerechts ausschließt.OGH 8 Ob 121/03g, 30.10.2003
- Bei der Bestimmung des Begriffes "Sorgerecht" ist von der Zielsetzung des Art 1 des Übereinkommens auszugehen, wonach durch einen Aufenthaltwechsel des Kindes die Rechtsstellung des Sorge-oder Umgangsberechtigten nicht verschlechtert werden soll.OGH 8 Ob 121/03g, 30.10.2003
- Hier: Gemeinsame Obsorge beider Eltern nach Scheidung; wird vom Vater nicht tatsächlich ausgeübt.OGH 6 Ob 135/03a, 10.07.2003
- Das Übereinkommen dient nicht der Durchsetzung nicht ausgeübter Elternrechte, sondern ausschließlich dem Schutz des Lebensgleichgewichts des Kindes und damit dem Kindeswohl.OGH 8 Ob 368/97v, 16.04.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 6 Ob 60/24b, 15.05.2024, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art3; Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art13 Abs1 lita
Verwandte Fragen
Familienrecht · Kind ins Ausland gebracht
Familienrecht · Vorrang des Kindeswohls vor dem Elternrecht
Familienrecht · Betreuung und Unterhaltspflicht
Familienrecht · Wohnort des Kindes bei gemeinsamer Obsorge
Familienrecht · Durchsetzung der Rückgabe eines Kindes