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Bekomme ich mein Kind zurück, wenn ich die Auflagen erfülle?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Pflegeeltern, Jugendhilfeträger
Nein, nicht ohne Weiteres. Auch bei der Aufhebung von Maßnahmen, die Ihre Elternrechte einschränken, entscheidet das Wohl des Kindes und nicht Ihr Elternrecht. Es muss eindeutig feststehen, dass die Rückkehr in Ihre Obsorge dem Kind guttut.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (16 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2003)

Das Kindeswohl geht dem Elternrecht vor und entscheidet primär in der Frage der Obsorgezuteilung oder der Aufhebung von Maßnahmen, die die Elternrechte einschränken.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118080 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 16.

Im Gesetz

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