Zum Inhalt springen

Muss ich Unterhalt zahlen, obwohl das Kind unerlaubt woanders lebt?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ja. Es kommt allein darauf an, wer das Kind tatsächlich betreut. Wem die Obsorge zusteht, spielt keine Rolle, selbst wenn sich das Kind gegen den Willen eines Elternteils beim anderen aufhält. Der Geldunterhalt ist ein eigener Anspruch des Kindes und geht durch das Verhalten eines Elternteils nicht verloren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 03.04.2019 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Das Gesetz stellt nur auf die tatsächliche Betreuung des Kindes ab; wem die Obsorge zukommt ist selbst dann irrelevant, wenn sich das Kind gegen seinen Willen rechtswidrig im Haushalt des anderen Elternteiles befindet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079242 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Unterhalt und Kontakt zum Kind
Familienrecht · Betreuung und Geldunterhalt für das Kind
Familienrecht · Vom Naturalunterhalt zum Geldunterhalt
Familienrecht · Entfall des Geldunterhalts bei geteilter Betreuung
Familienrecht · Unterhalt bei gleichwertiger Betreuung