Muss ich Unterhalt zahlen, obwohl das Kind unerlaubt woanders lebt?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ja. Es kommt allein darauf an, wer das Kind tatsächlich betreut. Wem die Obsorge zusteht, spielt keine Rolle, selbst wenn sich das Kind gegen den Willen eines Elternteils beim anderen aufhält. Der Geldunterhalt ist ein eigener Anspruch des Kindes und geht durch das Verhalten eines Elternteils nicht verloren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 03.04.2019 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Das Gesetz stellt nur auf die tatsächliche Betreuung des Kindes ab; wem die Obsorge zukommt ist selbst dann irrelevant, wenn sich das Kind gegen seinen Willen rechtswidrig im Haushalt des anderen Elternteiles befindet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zum „betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell“. Maßgeblich für die Beurteilung des Ausmaßes der Betreuung ist regelmäßig die tatsächliche Betreuung im einzelnen Kalenderjahr.OGH 1 Ob 13/19x, 03.04.2019
- Beim Geldunterhaltsanspruch handelt es sich um einen eigenen Anspruch des Kindes, der nicht durch das (rechtswidrige) Verhalten eines Elternteils geschmälert wird oder gar gänzlich erlischt.OGH 10 Ob 56/16g, 11.11.2016
- Solange über die Zuteilung der Obsorge noch nicht entschieden ist, kann kein Elternteil unter Hinweis, das Kind befinde sich gegen seinen Willen beim anderen Elternteil, Unterhaltsleistungen verweigern.OGH 2 Ob 196/02s, 05.12.2002
- Der Auszug des Kindes aus dem elterlichen Haushalt vernichtet daher seinen Unterhaltsanspruch grundsätzlich nicht.OGH 2 Ob 196/02s, 05.12.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079242 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 1 Ob 13/19x, 03.04.2019, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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