Welcher Zeitpunkt zählt, wenn mein Kind ins Ausland gebracht wurde?
günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte
Es kommt auf den Zeitpunkt unmittelbar vor dem Wegbringen oder Zurückhalten des Kindes an. Danach richtet sich, wem damals das Sorgerecht zustand und ob das Wegbringen widerrechtlich war. Bringt ein Elternteil das Kind ohne Zustimmung des ebenfalls sorgeberechtigten anderen Elternteils weg, ist das widerrechtlich.
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 15.05.2024 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2005)
Bei der Beurteilung der Widerrechtlichkeit der Verbringung von Kindern nach dem HKÜ und der Frage des Bestehens eines (Mit-)Sorgerechts nach dem anzuwendenden Sachrecht knüpft Art 3 HKÜ unmissverständlich an den Zeitpunkt unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten des Kindes an.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die beklagte, mit dem klagenden Vater gemeinsam obsorgeberechtigte, Mutter verbrachte das gemeinsame, damals noch nicht zwei Jahre alte Kind aus den USA nach Österreich.OGH 7 Ob 100/22i, 28.09.2022
- Hier: Aufenthaltsbestimmung nach polnischem Recht.OGH 6 Ob 89/19k, 23.05.2019
- Hier: Alleinige Obsorgeberechtigung eines mit Urteil des Regierungsamts Budapest bestellten Amtsvormunds.OGH 6 Ob 123/16f, 27.06.2016
- Hier: Dänisches Recht.OGH 6 Ob 103/11g, 18.07.2011
- Hier: „Unzulässiges Vorbringen“ nach dem ESÜ.OGH 6 Ob 103/11g, 18.07.2011
- Die Widerrechtlichkeit des Verbringens und Zurückhaltens eines Kindes nach Art 3 lit a und b HKÜ ergibt sich maßgeblich daraus, ob dem anderen Elternteil im Zeitpunkt des Verbringens der Kinder in den Zufluchtsstaat ein (Mit-)Sorgerecht zustand.OGH 5 Ob 260/09k, 11.02.2010
- Hier: Zum französischen Sachrecht.OGH 1 Ob 176/09b, 13.10.2009
- Vom Standpunkt des Übereinkommens aus ist das Verbringen eines Kindes durch einen der gemeinsam Sorgeberechtigten ohne Genehmigung des anderen -unabhängig vom in Ansehung des Innehabens des Sorgerechts anzuwendenden nationalen Recht- widerrechtlich. Die spezifische staatsvertragliche Widerrechtlichkeit ist in diesen Fällen zwar möglicherweise nicht das Ergebnis einer gesetzwidrigen Handlung, sondern des Umstands, dass dieses Verhalten die durch das Gesetz ebenfalls geschützten Rechte des anderen Elternteils missachtet und ihre normale Ausübung unterbricht.OGH 1 Ob 176/09b, 13.10.2009
- Nach Art3 HKÜ ist nur die Frage, welcher Person das Sorgerecht zusteht, nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, nicht aber auch die Frage, ob das Verbringen oder Zurückhalten in Verletzung dieses Sorgerechts als widerrechtlich anzusehen ist.OGH 1 Ob 176/09b, 13.10.2009
- Das Verbringen eines Kindes ist gemäß dem HKÜ dann rechtswidrig, wenn dadurch das gemeinsame Sorgerecht einer Person nach der Rechtsordnung des zuvor gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes verletzt oder das Besuchsrecht eines Elternteils durch die Außerlandesschaffung des Kindes praktisch unmöglich gemacht wird.OGH 5 Ob 47/09m, 12.05.2009
- Die Beurteilung, ob eine Verbringung widerrechtlich im Sinne des Art 3 HKÜ ist, haben die Behörden des Entführungsstaats autonom vorzunehmen.OGH 1 Ob 167/08b, 30.09.2008
- Die Anordnung einer vorsorglichen Maßnahme im Rahmen eines Eheschutzverfahrens, bei der die Obhut über das Kind einstweilen auf den einen Elternteil übertragen wird bewirkt, dass diesem unabhängig vom Einverständnis des anderen Elternteils das Recht zusteht, über den Ort der Unterbringung des Kindes zu entscheiden.OGH 1 Ob 167/08b, 30.09.2008
- Zum Schweizer Sachrecht; Widerrechtlichkeit der Verbringung verneint.OGH 1 Ob 167/08b, 30.09.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119948 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 6 Ob 60/24b, 15.05.2024, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
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