Hat ein ungeborenes Kind schon Rechte?
günstig für ungeborenes Kind betrifft Eltern, Kinder, Erben, Schwangere
Ja, aber nur eingeschränkt. Ein bereits gezeugtes, noch nicht geborenes Kind ist nur so weit rechtsfähig, als es um seine eigenen Rechte geht, und nur unter der Bedingung, dass es lebend geboren wird. Noch nicht gezeugte Kinder haben diese Teilrechtsfähigkeit nicht.
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Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Aus § 22 erster Satz ABGB folgt zwar nicht die Rechtsfähigkeit des Gezeugten, aber noch nicht Geborenen (nasciturus), weil er in seiner Schutzverheißung nur ein Programm enthält, das andere Normen ausführen (zum Beispiel § 274 ABGB), § 22 zweiter Satz ABGB verleiht dem nasciturus jedoch insofern eine bedingte und beschränkte Rechtsfähigkeit, als sie von der Lebendgeburt abhängig ist und der nasciturus nur so weit rechtsfähig ist, als es um seine Rechte geht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Noch ungezeugte Kinder besitzen diese Teilrechtsfähigkeit (noch) nicht.OGH 5 Ob 67/17i, 26.09.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106730 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 67/17i, 26.09.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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