Kann der Unterhalt meines Kindes wegen schweren Fehlverhaltens gekürzt werden?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Ganz verlieren kann Ihr Kind den Unterhalt nicht. Begeht es aber eine Handlung, die auch die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen würde, kann der Unterhalt auf das Notdürftige beschränkt werden. Das wirkt nur für die Zeit nach dieser Handlung und nicht für ältere Rückstände.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Der Unterhaltsanspruch der Kinder kann nicht verwirkt werden. Es könnte nur eine Beschränkung des gesetzlichen Unterhaltes des Kindes auf das Maß des notdürftigen Unterhalts eintreten, wenn das Kind eine Handlung begeht, die die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch eine solche Rechtsfolge kann sich nur auf nach dem Zeitpunkt dieser Handlung liegende Perioden beziehen, nicht jedoch auf Unterhaltsrückstände, die in der Zeit vor der Verwirklichung des Beschränkungstatbestands fällig geworden sind.OGH 8 Ob 72/24g, 26.09.2024
- Keine analoge Anwendung des § 776 ABGB im Unterhaltsrecht.OGH 7 Ob 208/18s, 21.11.2018
- Auch bei neuer Rechtslage nach § 140 ABGB nF.OGH 1 Ob 689/79, 12.09.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047504 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 16.
- OGH 9 Ob 49/26k, 31.07.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 72/24g, 26.09.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 141 · Handlungsfähigkeit in Abstammungsangelegenheiten
- ABGB § 166
Verwandte Fragen
Familienrecht · Keine Verwirkung des Kindesunterhalts
Familienrecht · Missbrauch beim Kindesunterhalt
Familienrecht · Verwirkung des Ehegattenunterhalts
Familienrecht · Verwirkung des Ehegattenunterhalts
Familienrecht · Unterhaltsverwirkung durch Kontaktvereitelung