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Wird meine Abfertigung beim Ehegattenunterhalt auf Jahre aufgeteilt?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Ehegatten, Arbeitnehmer, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ja, unter Umständen. Pensionsabgeltung sowie gesetzliche und freiwillige Abfertigung zählen als eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten. Wer wegen eines Sparprogramms des Dienstgebers einvernehmlich ausscheidet, muss sich bei hohem Einkommen des anderen Ehegatten kein fiktives Einkommen in bisheriger Höhe anrechnen lassen. Eine hohe Einmalzahlung wenige Jahre vor der Pension ist auf den gesamten Zeitraum bis zum Pensionsantritt aufzuteilen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Pensionsabgeltung und gesetzliche sowie freiwillige Abfertigung sind als Eigeneinkommen des Berechtigten bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen. Wird bei schlechter wirtschaftlicher Lage des Dienstgebers älteren Dienstnehmern im Zuge eines Sparprogrammes die einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses gegen Gewährung von Vergünstigungen angeboten, ist das (mögliche) Beharren auf Weiterbeschäftigung zumindest bei hohem Einkommen des anderen Ehegatten nicht zumutbar. Der nun einkommenslose Ehegatte kann nicht auf fiktives Einkommen in der bisher bezogenen Höhe "angespannt" werden. Allerdings kann gerade bei einer hohen Einmalzahlung wenige Jahre vor Erreichen des Pensionsantrittsalters die gewährte Abfindung nur als Schutz vor Einkommensverlust bis zum Erhalt der Pension gesehen werden und ist daher - einschließlich der gesetzlichen Abfertigung (abweichend von 3 Ob 28/94) - auf den gesamten Zeitraum bis zur Pension aufzuteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106843 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Abfertigung als Eigeneinkommen

Ja. Erhält der Unterhaltsberechtigte eine Abfertigung, ist sie als sein eigenes Einkommen zu berücksichtigen. Sie fließt damit in die Bemessung des Unterhalts ein.

günstig für Unterhaltspflichtiger Abfertigung als Grundlage des Unterhalts

Nur, wenn sie tatsächlich ausgezahlt wurde. Der Unterhaltspflichtige muss die Auszahlung als Kapitalbetrag nur dann verlangen, wenn die Interessen des Unterhaltsberechtigten deutlich überwiegen – also nur, wenn damit eine finanzielle Notlage der Familie abgewendet würde.

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