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Zählt die Abfertigung des Vaters bei der Unterhaltsberechnung mit?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Obsorgeberechtigte
Nur, wenn sie tatsächlich ausgezahlt wurde. Der Unterhaltspflichtige muss die Auszahlung als Kapitalbetrag nur dann verlangen, wenn die Interessen des Unterhaltsberechtigten deutlich überwiegen – also nur, wenn damit eine finanzielle Notlage der Familie abgewendet würde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 24.05.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Grundsätzlich sind bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage nur tatsächlich zugeflossene Abfertigungen zu berücksichtigen. Aus dem Anspannungsgrundsatz ist der Unterhaltsschuldner dann verpflichtet, die Auszahlung einer Abfertigung als Kapitalbetrag zu verlangen, wenn die Interessen des Unterhaltsberechtigten deutlich überwiegen. Dies ist nur dann der Fall, wenn es darum ginge, der Familie eine finanzielle Notlage zu ersparen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132120 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Bc; BMSVG §17 Abs1 Z1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Verzicht auf Abfertigung und Unterhalt

Wer auf eine ihm zustehende Abfertigung verzichtet, darf das nicht zu Lasten der Unterhaltsberechtigten tun. Voraussetzung ist aber, dass Ihnen das vorwerfbar ist; schon leichte Fahrlässigkeit genügt. Maßstab ist, wie sich ein pflichtgetreuer Elternteil verhalten hätte, der bei einem krankheitsbedingten Berufswechsel auf seinen Anspruch achtet.

günstig für Unterhaltsberechtigter Erbschaft und Unterhaltsbemessung

Ja, soweit sie es ermöglicht, den angemessenen Unterhalt zu leisten. Geld, das dem Unterhaltspflichtigen zur Abfindung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen zufließt, darf bei der Beurteilung seiner Kräfte nicht unberücksichtigt bleiben. Auch ein Verzicht auf solche Ansprüche darf nicht zulasten des Berechtigten gehen.

Verwandte Fragen

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