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Wer kann vor Gericht überhaupt als Partei auftreten?

betrifft Kläger, Beklagte, Eigentümergemeinschaften, Vereine
Die Parteifähigkeit ist eine reine Verfahrensfrage: Sie sagt nur, ob jemand im Verfahren als Partei auftreten kann. Davon zu trennen ist die Frage, ob der Partei das geltend gemachte Recht auch zusteht; das hängt zusätzlich davon ab, ob ihr insoweit Rechtsfähigkeit zukommt. Fehlt diese, wird die Klage abgewiesen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Die rein verfahrensrechtliche Frage nach der Parteifähigkeit ist allein danach zu beantworten, ob die Partei im Verfahren überhaupt als solche aufzutreten befähigt ist, wogegen die Frage nach der materiellrechtlichen Sachlegitimation, deren Mangel die Abweisung des Klagebegehrens zur Folge hat, auch davon abhängt, ob der Partei in diesem Belang Rechtsfähigkeit zukommt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106922 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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