Wer kann vor Gericht überhaupt als Partei auftreten?
betrifft Kläger, Beklagte, Eigentümergemeinschaften, Vereine
Die Parteifähigkeit ist eine reine Verfahrensfrage: Sie sagt nur, ob jemand im Verfahren als Partei auftreten kann. Davon zu trennen ist die Frage, ob der Partei das geltend gemachte Recht auch zusteht; das hängt zusätzlich davon ab, ob ihr insoweit Rechtsfähigkeit zukommt. Fehlt diese, wird die Klage abgewiesen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Die rein verfahrensrechtliche Frage nach der Parteifähigkeit ist allein danach zu beantworten, ob die Partei im Verfahren überhaupt als solche aufzutreten befähigt ist, wogegen die Frage nach der materiellrechtlichen Sachlegitimation, deren Mangel die Abweisung des Klagebegehrens zur Folge hat, auch davon abhängt, ob der Partei in diesem Belang Rechtsfähigkeit zukommt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beurteilung der Parteifähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht der Cayman Islands („Exempted Limited Partnership“, ELP)OGH 6 Ob 234/23i, 11.12.2024
- Hier: Teilrechtsfähigkeit der beklagten Freiwilligen Feuerwehr nur in Bezug auf die Kassaführung (§ 36 Abs 8 Sbg FeuerwehrG 2018); die Veranstaltung eines Zeltfests ist davon nicht erfasst, sodass in Bezug auf Schadenersatzansprüche aus einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Securitymitarbeiter bei diesem Fest keine Passivlegitimation gegeben ist.OGH 8 Ob 110/21s, 30.08.2022
- Hier: Parteifähigkeit der Eigentümergemeinschaft nach dem WEG.OGH 5 Ob 235/12p, 21.03.2013
- Hier: Parteifähigkeit der beklagten Eigentümergemeinschaft nach dem WEG.OGH 5 Ob 206/07s, 08.01.2008
- Für die aktive Klagslegitimation ist maßgeblich, dass der geltend gemachte Rechtsschutzanspruch sich wenigstens abstrakt mit den Verwaltungsagenden der Eigentümergemeinschaft in Verbindung bringen lässt.OGH 5 Ob 18/06t, 21.03.2006
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die Parteifähigkeit der beklagten Eigentümergemeinschaft nach dem WEG kann jedenfalls dann nicht verneint werden, wenn sich der geltend gemachte Rechtsschutzanspruch wenigstens abstrakt mit den Verwaltungsagenden einer Eigentümergemeinschaft in Verbindung bringen lässt. Über die Frage der materiellen Berechtigung des Anspruchs wäre dann mit einer Sachentscheidung abzusprechen. In Ansehung der ausdrücklich geltend gemachten Haftung nach § 1319 ABGB ist dies der Fall.OGH 5 Ob 119/04t, 15.06.2004
- Hier: Unzulässiger Parteiwechsel zwischen Bund und teilrechtsfähiger Hochschule (nunmehr Universität) für angewandte Kunst.OGH 1 Ob 245/00m, 28.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106922 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 5 Ob 197/17g, 18.01.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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