Kann ich mich wehren, wenn mir die Parteistellung abgesprochen wird?
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieselben Grundsätze müssen aber gelten, wenn es um die Vertretung eines Rechtsträgers geht.OGH 6 Ob 119/20y, 09.12.2020
- In einem Zwischenverfahren über die Verfahrensfähigkeit, wozu auch ein Unterbrechungsbeschluss iSd § 25 Abs 2 Z 1 AußStrG gehören kann ist eine Partei, deren Verfahrensfähigkiet in Zweifel gezogen wird, (vorerst) als prozessfähig zu behandeln ist. Der Revisionsrekurs kann daher inhaltlich behandelt werden.OGH 1 Ob 129/18d, 26.09.2018
- Es ist zwischen dem Außerstreitverfahren nach § 27 PSG und dem Firmenbuchverfahren zu unterscheiden. Die Judikatur zu § 27 PSG lässt sich nicht ohne weiteres auf das firmenbuchrechtliche Eintragungsverfahren übertragen.OGH 6 Ob 140/14b, 19.11.2014
- Rekurslegitimation von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung, deren Organeigenschaft strittig ist.OGH 6 Ob 42/13i, 08.05.2013
- Hier: Streit, ob Organeigenschaft als Voraussetzung für die Rekurslegitimation vorliegt.OGH 6 Ob 195/10k, 24.02.2011
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- Der Nachlass ist während des Streits über seine Parteifähigkeit als parteifähig zu behandeln und auch dessen Rechtsmittel in der Sache sind daher zu behandeln.OGH 3 Ob 84/09p, 22.07.2009
- Da einem „Gebilde", dessen Parteifähigkeit strittig ist, die Möglichkeit zuerkannt wird, im Verfahren bis zur Klärung dieser Frage aufzutreten, sind ihm auch die damit verbundenen Kosten zu ersetzen.OGH 1 Ob 40/09b, 31.03.2009
- Ebenso wie auf der Ebene des Prozessrechts eine Partei im Streit um ihre Parteifähigkeit als parteifähig zu behandeln ist, muss auf der Ebene des materiellen Rechts einer Partei die Legitimation zur Bestreitung der Voraussetzungen für einen angeblichen Rechtsschutzverzicht zugebilligt werden.OGH 6 Ob 258/08x, 26.03.2009
- Dieser Grundsatz ist sinngemäß auch im Außerstreitverfahren anwendbar.OGH 2 Ob 174/08i, 30.10.2008
- Hier: Prozessvoraussetzung der gesetzlichen Vertretung.OGH 2 Ob 174/08i, 30.10.2008
- Im Zwischenstreit um die (fragliche) Prozessvoraussetzung ist von deren Vorliegen auszugehen.OGH 10 Ob 36/07b, 10.06.2008
- Hier: Daher kann sie auch eine Klage unter Anspruchsverzicht zurück ziehen.OGH 3 Ob 62/06y, 30.11.2006
- Sie behält im Zwischenstreit über die Parteifähigkeit die Stellung einer Prozesspartei.OGH 3 Ob 62/06y, 30.11.2006
- Im Zwischenstreit über die Prozessfähigkeit ist die Partei, deren Prozessfähigkeit in Zweifel gezogen wird, bis zur rechtskräftigen Entscheidung, mit der ihr die Prozessfähigkeit abgesprochen wird, als prozessfähig zu behandeln.OGH 10 ObS 100/02g, 26.11.2002
- Damit kommt aber diesem "Gebilde" auch ein Mitwirkungsrecht im Rechtsmittelverfahren (hier: durch Einbringung einer Revisionsrekursbeantwortung) und im Hinblick auf die Teilrechtsfähigkeit auch ein Anspruch auf Kostenersatz zu.OGH 9 ObA 171/02s, 04.09.2002
- Hier: Minderheitsgesellschaften bei Klage nach § 48 GmbHG und undeutlicher Klägerbezeichnung.OGH 7 Ob 621/92, 12.11.1992
- Die in einem solchen Fall auszusprechende Nichtigkeit des Verfahrens ab und einschließlich der Zustellung der Klage bewirkt, dass Streitanhängigkeit nicht eingetreten ist; dann kann aber jederzeit ein anderes Rechtssubjekt als beklagte Partei in Anspruch genommen werden, weil damit keineswegs ein existentes Rechtssubjekt gegen ein anderes ausgetauscht wird.OGH 4 Ob 600/88, 10.01.1989
- Parteifähigkeit ist bis zu deren rechtskräftigen Verneinung anzunehmen.OGH 5 Ob 345/87, 01.09.1987
- Bestrittene Vertretungsmacht des Vorstands eines Universitätsinstituts.OGH 2 Ob 567/80, 16.12.1980
- Bestrittene Vertretungsmacht eines Vereinsobmannes.OGH 1 Ob 740/78, 31.01.1979
- Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die (bestrittene) Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer GmbH ist sie diesem (hier im Provisorialverfahren) für die GmbH zuzubilligen.OGH 8 Ob 564/76, 22.12.1976
- Ist die Beantwortung der Frage der Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit untrennbar mit der Sachentscheidung verbunden, dann muss demjenigen, dessen Parteifähigkeit vom Gegner bestritten wird, bis zur rechtskräftigen Klärung dieser Frage die Stellung einer Partei und damit auch das Antragsmittelrecht und Rechtsmittelrecht zugebilligt werden.OGH 5 Ob 59/73, 04.04.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035423 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 41.
- OGH 5 Ob 67/17i, 26.09.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wird im Verfahren darüber gestritten, wer eigentlich geklagt ist, ist jede vom Gericht als Partei behandelte Person am Verfahren beteiligt. Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass diese Entscheidung beseitigt wird, kann dagegen ein Rechtsmittel erheben. Auch wer keine Parteistellung zugesprochen bekam, darf diese Ansicht überprüfen lassen.
Ja, wenn Ihnen daraus ein Nachteil im Verfahren entsteht. Wird eine Klage aus formellen Gründen zurückgewiesen statt inhaltlich abgewiesen, kann dieselbe Sache später erneut eingebracht werden. Deshalb dürfen Sie diese Entscheidung bekämpfen. Steht der neuerlichen Klage ohnehin ein Hindernis entgegen, fehlt Ihnen dieser Nachteil.