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Was passiert, wenn der Kläger gar nicht klagen konnte?

betrifft Kläger, Beklagter, Vereine
Wer klagt, muss überhaupt fähig sein, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Fehlt diese Fähigkeit, liegt eine wesentliche Voraussetzung für das Verfahren nicht vor, und das Verfahren ist nichtig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 17.01.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Fehlt der klagenden Partei die Parteifähigkeit, also die Fähigkeit im Prozess selbständig Träger von Rechten und Pflichten im eigenen Namen zu sein, mangelt es an einer wesentlichen Prozessvoraussetzung und hat dies die Nichtigkeit des Verfahrens zur Folge.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035043 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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