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Kann ich gegen jede Einrichtung klagen?

betrifft Kläger, Beklagte, Vereine, Gesellschaften
Klagen und geklagt werden kann nur, wer Träger von Rechten sein kann: alle Menschen, alle juristischen Personen und jene Gebilde, denen das Gesetz diese Fähigkeit zuerkennt. Das Gericht prüft das von sich aus; fehlt sie, ist die Klage zurückzuweisen. Zuvor muss aber Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beheben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die mangelnde Parteifähigkeit ist eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung, bei deren Fehlen die Klage zurückzuweisen ist. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist, das sind alle natürlichen Personen, alle juristischen Personen sowie auch sonstige Gebilde, denen die Rechtsordnung nicht den Status einer juristischen Person, aber die Fähigkeit vor Gericht zu klagen oder geklagt zu werden, verliehen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110705 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 21.

Im Gesetz

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