Nützt eine Schenkung mit Belastungen dem Kind wirklich?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Großeltern, Obsorgeberechtigte, Geschenkgeber
Das muss der Geschenkgeber darlegen. Wird einem Pflegebefohlenen etwas geschenkt, das mit Belastungen verbunden ist, und übernimmt der Geschenkgeber dafür eine Schad- und Klagloshaltung, muss er darlegen, dass ein solcher Anspruch gegen ihn im Ernstfall auch erfolgreich durchgesetzt werden könnte. Nur dann liegt eine Vermehrung des Vermögens vor.
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Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Bei der Frage, ob ein mit Belastungen verbundenes Geschenk, bei der der Geschenkgeber jedoch eine Schadloshaltung und Klagloshaltung übernommen hat, zur Vermögensvermehrung beim Pflegebefohlenen führt, hat der Geschenkgeber darzutun, daß ein solcher Anspruch gegen ihn gegebenenfalls auch erfolgreich durchgesetzt werden könnte.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107178 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 11/23f, 28.03.2023
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 154 · Rechtsunwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses
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