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Verliere ich das Pflegevermächtnis wegen eines früheren Geschenks?

günstig für Pflegender betrifft pflegende Angehörige, Erben, Pflichtteilsberechtigte
Eine Zuwendung schließt das Pflegevermächtnis nur dann aus, wenn zwischen der Zuwendung und den Pflegeleistungen ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Ein Geschenk, das nichts mit der Pflege zu tun hatte, schadet Ihnen also nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Eine „Zuwendung“ iSd § 677 Abs 1 ABGB liegt nur dann vor, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen der gewährten Zuwendung und der Erbringung von Pflegeleistungen besteht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133720 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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