Wird eine belastete Liegenschaft für mein Kind genehmigt?
betrifft Kinder, Eltern, Großeltern
Ob eine Schenkung an kleine Kinder genehmigt wird, wenn die Liegenschaft mit einem Fruchtgenussrecht, einem Wohnrecht, einem Veräußerungs- und Belastungsverbot und einer Hypothek belastet ist, entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall. Eine darüber hinausgehende allgemeine Bedeutung hat diese Entscheidung nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ob in concreto die Annahme einer mit Belastungen verbundenen Schenkung - hier einer mit einem Fruchtgenußrecht und Wohnungsrecht sowie einem Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der Eltern und einer Hypothek von rund fünf Millionen S belasteten Liegenschaft an Kinder im Alter von vier und sechs Jahren - zu genehmigen ist, ist eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung im Einzelfall, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schenkung einer baurechtsbelasteten Liegenschaft - Verweigerung der Genehmigung.OGH 4 Ob 11/23f, 28.03.2023
- Hier: Verweigerung der Genehmigung einer auf Zivilteilung gerichteten Teilungsklage.OGH 4 Ob 64/15p, 22.04.2015
- Hier: Verweigerte Genehmigung eines Kaufvertrags mit Wiederkaufsrecht zwecks Erhalt einer Mietwohnung.OGH 3 Ob 99/14a, 25.06.2014
- Hier: Ob ein im Verlassenschaftsverfahren nach dem verstorbenen Vater der Pflegebefohlenen getroffenes Erbteilungsübereinkommen dem Kindeswohl entspricht, ist eine nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu treffende Entscheidung, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt.OGH 8 Ob 143/09a, 23.03.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0097948 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 9 Ob 63/25t, 17.07.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 11/23f, 28.03.2023
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 154 · Rechtsunwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
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