Darf mein Kind eine Schenkung mit Lasten annehmen?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Großeltern, Gesellschafter
Eine Schenkung, die mit Lasten verbunden ist, entspricht dem Wohl des Kindes im Allgemeinen nur dann, wenn der Wert des Geschenks die Lasten eindeutig übersteigt. Bei geschenkten Geschäftsanteilen ist das auch dann nicht der Fall, wenn der Schenker für die noch offenen Einlagen haftet. Denn abgesehen davon, dass diese Haftung einbringlich sein muss, könnte das Kind auch für die nicht eingezahlte Einlage eines anderen Gesellschafters herangezogen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Die Annahme einer mit Belastungen verbundenen Schenkung wird im allgemeinen nur dann dem Kindeswohl entsprechen, wenn der Wert der geschenkten Sache die Belastungen eindeutig übersteigt. Dies ist aber bei der Schenkung von GmbH - Anteilen auch dann nicht der Fall, wenn der Geschenkgeber die Haftung für die noch ausstehenden Stammeinlagen übernimmt, da - abgesehen vom Risiko der Einbringlichkeit - der Geschenknehmer allenfalls auch zu Aufbringung der von einem anderen Gesellschafter nicht voll eingezahlten Stammeinlage herangezogen werden könnte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Annahme einer Schenkung, die verbunden ist mit einer den Liegenschaftsanteil in seinem Wert fast erreichenden Pfandbelastung, die bei Ausführung der mit dem Schenkungsvertrag bezweckten Renovierungsarbeiten erhöht werden müsste, dem Wohnungsrecht zugunsten der Eltern sowie einem Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der Mutter, entspricht nicht dem Kindeswohl. Dabei ist es ohne Belang, dass die Minderjährige ohne pflegschaftsbehördliche Genehmigung des Schenkungsvertrages (möglicherweise) weniger oder gar kein Eigentum an der Liegenschaft erwerben wird.OGH 7 Ob 2412/96y, 18.12.1996
- Hiebei ist eine vom Geschenkgeber übernommene Vepflichtung zur Klagloshaltung und Schadloshaltung des Beschenkten nicht ausreichend, wenn nicht dargetan wird, dass dieser Anspruch gegebenenfalls mit Erfolg durchgesetzt werden könnte, etwa durch eine den Erfordernissen des § 230 c ABGB entsprechende Höchstbetragshypothek in angemessener Höhe.OGH 9 Ob 2039/96k, 15.05.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048140 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 9 Ob 63/25t, 17.07.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 11/23f, 28.03.2023
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 154 · Rechtsunwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses
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