Kommt jede offene Rechtsfrage zum Obersten Gerichtshof?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Verfahrensparteien
Nein. Auch wenn zu einer Frage noch keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vorliegt, ist sie nicht erheblich, wenn sich die Lösung schon aus dem Wortlaut oder aus der Bedeutung der Worte im Zusammenhang ergibt und in der Fachliteratur nicht strittig ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Auch bei Fehlen oberstgerichtlicher Rechtsprechung zu einer bestimmten Einstufungsfrage liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn sich das Rechtsproblem aus dem Wortlaut selbst oder aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang (§ 6 ABGB) lösen läßt und diese Lösung in der Lehre nicht strittig ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Auslegung des § 68 Abs 1 lit a, c und e NO.OGH 6 Ob 108/22h, 22.06.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107348 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 8 ObA 45/19d, 29.08.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 235/17p, 21.12.2017, Fall aus Tirol
Genannte Normen
ASGG §46 Abs1 idF ASGGNov 1994
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