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Kommt mein Fall zum Höchstgericht, weil eine Entscheidung fehlt?

betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Kläger, Beklagte
Dass es zu einer Bestimmung des Verwaltungsrechts noch keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gibt, macht die Sache allein noch nicht zu einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung. Das gilt auch dann, wenn einem Mitbewerber die Verletzung dieser Bestimmung vorgeworfen wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Dass Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Bestimmungen des Verwaltungsrechts fehlt, deren Verletzung einem Mitbewerber vorgeworfen wird, begründet für sich allein noch keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn von § 528 Abs 1 ZPO.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123321 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 43.

Im Gesetz

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