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Was passiert mit einem Verfahren ohne den nötigen Vertreter?

günstig für vertretene Person betrifft vertretene Personen, Erwachsenenvertreter, Verfahrensparteien, Angehörige
Es kann nachträglich in Ordnung gebracht werden. Dafür muss der bestellte Erwachsenenvertreter ausdrücklich erklären, dass er das bisherige Verfahren genehmigt; er ist dazu aufzufordern. Dass die betroffene Person durch einen Anwalt vertreten war, genügt für sich allein nicht, wenn sie den Prozess von Anfang an nicht überblicken konnte.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Die Sanierung eines bisher ohne Sachwalter durchgeführten Verfahrens erfordert dessen Erklärung, daß das bisherige Verfahren genehmigt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107438 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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