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Wird das Verfahren fortgesetzt, obwohl noch nichts feststeht?

betrifft Betroffene Personen, Angehörige, Erwachsenenvertreter
Für die Fortsetzung des Verfahrens genügt schon die bloße Möglichkeit, dass es am Ende zur Bestellung eines Vertreters kommt. Es muss also noch nicht feststehen, dass es tatsächlich dazu kommen wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Für die Fortsetzung des Verfahrens genügt schon die bloße Möglichkeit, dass es nach Abschluss des Verfahrens zur Bestellung eines Sachwalters kommen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008542 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 28.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §119; AußStrG 2005 §122; AußStrG §238 Abs1

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