Warum bekomme ich wegen der Urlaubsablöse kein Krankengeld?
betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Krankenkasse, Arbeitgeber
Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung gelten als Entgelt, für das Beiträge zu zahlen sind. Dadurch verlängert sich die Pflichtversicherung entsprechend. In dieser Zeit kann Ihr Anspruch auf Krankengeld ruhen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen sollen künftighin als beitragspflichtiges Entgelt behandelt werden und damit zu einer entsprechenden Verlängerung des Pflichtversicherungsverhältnisses führen (hier: Folge ist das Ruhen eines Krankengeldanspruches nach § 143 Abs 1 Z 3 ASVG).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bemessung des Rehabilitationsgeldes.OGH 10 ObS 134/23p, 13.02.2024
- Hier Bemessung des Rehabilitationsgeldes.OGH 10 ObS 159/21m, 16.11.2021
- Hier: Ruhen des Anspruchs auf Rehabilitationsgeld während Bezug von Urlaubsersatzleistung im Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses während des Bezugs von Rehabilitationsgeld.OGH 10 ObS 71/20v, 13.10.2020
- Ein Ruhen der Versehrtenrente nach § 90a Abs 1 zweiter Halbsatz ASVG tritt auch dann ein, wenn ein Anspruch von Krankengeld aus welchem Grund auch immer – etwa infolge des Bezugs einer Urlaubsersatzleistung – ruht.OGH 10 ObS 135/17a, 14.11.2017
- Hier: Zur Bemessungsgrundlage für das Rehabilitationsgeld.OGH 10 ObS 98/16h, 20.12.2016
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Diese Grundsätze gelten auch für die Urlaubsabfindung gemäß § 10 BUAG.OGH 10 ObS 98/16h, 20.12.2016
- Hier: Wegfall einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 253b Abs 2 und Abs 3 ASVG.OGH 10 ObS 95/11k, 04.10.2011
- Hier: Folge ist das Ruhen des Anspruches auf Versehrtenrente nach § 90a Abs 1 ASVG.OGH 10 ObS 120/98i, 31.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107809 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 10 ObS 25/24k, 08.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 90a
- ASVG § 143
- ASVG § 143a · Rehabilitationsgeld
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