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Zählt die Urlaubsablöse als Einkommen?

betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Pensionisten
Seit 1. Mai 1996 sind Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung Entgelt im Sinn der Sozialversicherung. Sie gebühren aus einer unselbstständigen Tätigkeit. Deshalb gelten sie auch als Erwerbseinkommen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Aufgrund des Strukturanpassungsgesetzes 1996 BGBl 201 stellt seit 1. 5. 1996 auch eine Urlaubsentschädigung oder eine Urlaubsabfindung ein Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dar, das aufgrund einer unselbständigen Erwerbstätigkeit gebührt und daher auch als Erwerbseinkommen im Sinne des § 91 Abs 1 Z 1 ASVG anzusehen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110088 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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