Zählt die Urlaubsablöse als Einkommen?
betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Pensionisten
Seit 1. Mai 1996 sind Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung Entgelt im Sinn der Sozialversicherung. Sie gebühren aus einer unselbstständigen Tätigkeit. Deshalb gelten sie auch als Erwerbseinkommen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Aufgrund des Strukturanpassungsgesetzes 1996 BGBl 201 stellt seit 1. 5. 1996 auch eine Urlaubsentschädigung oder eine Urlaubsabfindung ein Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dar, das aufgrund einer unselbständigen Erwerbstätigkeit gebührt und daher auch als Erwerbseinkommen im Sinne des § 91 Abs 1 Z 1 ASVG anzusehen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bemessung des Rehabilitationsgeldes.OGH 10 ObS 134/23p, 13.02.2024
- Hier: Zur Bemessungsgrundlage für das Rehabilitationsgeld.OGH 10 ObS 98/16h, 20.12.2016
- Diese Grundsätze gelten auch für die Urlaubsabfindung gemäß § 10 BUAG.OGH 10 ObS 98/16h, 20.12.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110088 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 10 ObS 25/24k, 08.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 91 · Berücksichtigung von Erwerbseinkommen bei Leistungen
- ASVG § 143a · Rehabilitationsgeld
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