Wer entscheidet über die Kosten, wenn das Urteil geändert wird?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Ändert der Oberste Gerichtshof die Entscheidung in der Sache ganz oder teilweise ab, entscheidet er selbst über die Kosten des gesamten bisherigen Verfahrens. An die früheren Kostenentscheidungen ist er dabei nicht gebunden. Eine Kostenentscheidung wird immer erst zugleich mit der Entscheidung in der Hauptsache rechtskräftig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 22.12.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Bei gänzlicher oder teilweiser Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts in der Hauptsache hat der Oberste Gerichtshof über die gesamten Kosten des bisherigen Verfahrens selbständig und ohne Rücksicht auf die bisher ergangenen Entscheidungen zu erkennen. Jede Kostenentscheidung kann immer nur mit der Entscheidung in der Hauptsache rechtskräftig werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107860 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 110/21a, 22.12.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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