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Wer entscheidet über meinen Kostenrekurs nach dem Höchstgericht?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Hat das Berufungsgericht das Urteil erster Instanz abgeändert und wurde damit ein Rekurs gegen die Kostenentscheidung gegenstandslos, so ist über diesen Rekurs doch noch zu entscheiden, wenn der Oberste Gerichtshof das erstinstanzliche Urteil wiederherstellt. Zuständig dafür ist dann das Berufungsgericht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (71 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1948)

Hat das Berufungsgericht einer Berufung stattgegeben und das erstgerichtliche Urteil abgeändert, wodurch ein gegen dieses Urteil erhobener Kostenrekurs gegenstandslos wurde, und stellt der OGH das erstinstanzliche Urteil wieder her, so hat hierauf das Berufungsgericht über den Kostenrekurs zu entscheiden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036069 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 71.

Im Gesetz

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