Wer entscheidet über meinen Kostenrekurs nach dem Höchstgericht?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Hat das Berufungsgericht das Urteil erster Instanz abgeändert und wurde damit ein Rekurs gegen die Kostenentscheidung gegenstandslos, so ist über diesen Rekurs doch noch zu entscheiden, wenn der Oberste Gerichtshof das erstinstanzliche Urteil wiederherstellt. Zuständig dafür ist dann das Berufungsgericht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (71 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1948)
Hat das Berufungsgericht einer Berufung stattgegeben und das erstgerichtliche Urteil abgeändert, wodurch ein gegen dieses Urteil erhobener Kostenrekurs gegenstandslos wurde, und stellt der OGH das erstinstanzliche Urteil wieder her, so hat hierauf das Berufungsgericht über den Kostenrekurs zu entscheiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der vom Berufungsgericht ausgesprochene (nicht anfechtbare) Kostenvorbehalt, der zur Folge hat, dass der Oberste Gerichtshof gar keine Kostenentscheidung fasst, überlagert die Rechtsprechung, dass der Oberste Gerichtshof auf einen Kostenrekurs Bedacht zu nehmen hat, wenn er das erstinstanzliche Urteil in der Hauptsache wiederherstellt.OGH 1 Ob 52/24i, 24.07.2024
- Wurde das Urteil des Erstgerichts im Berufungsverfahren mit umfangreicher Kostenrüge im Kostenpunkt bekämpft, erscheint eine Aufhebung in die erste Instanz nicht zweckmäßig. Vielmehr ist diesfalls in Einklang mit dem Gesetzeswortlaut des § 510 Abs 1 letzter Satz ZPO die diesbezügliche Entscheidung dem Berufungsgericht aufzutragen.OGH 6 Ob 61/21w, 23.06.2021
- OGH entscheidet über die in der Berufung enthaltene Kostenrüge.OGH 2 Ob 159/98s, 25.06.1998
- Wegen Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteiles in der Hauptsache ist eine damit wieder aktuell gewordene Bekämpfung der Kostenentscheidung durch den Beklagten und die Nebenintervenienten Bedacht zu nehmen.OGH 1 Ob 25/92, 25.08.1992
- Auf der Basis des ersiegten Kostenbetrages.OGH 6 Ob 698/83, 24.10.1984
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Berufung im Kostenpunkt unter Zitat JBl 1978,433.OGH 1 Ob 844/82, 23.02.1983
- Hier: Verwertung der Ergebnisse des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren.OGH 4 Ob 338/79, 15.05.1979
- Wiederherstellung des erstgerichtlichen Beschlusses auch im Kostenpunkt.OGH 7 Ob 711/77, 24.11.1977
- OGH entscheidet über den Kostenrekurs.OGH 6 Ob 355/61, 18.10.1961
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036069 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 71.
- OGH 7 Ob 203/25s, 25.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 180/24t, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 39/25m, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 142/23k, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 52/24i, 24.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 41/23m, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 106/22m, 24.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 209/21k, 02.02.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 186/21y, 27.01.2022, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 59/21a, 14.09.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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