Wer rechnet die Prozesskosten aus, wenn das Urteil geändert wird?
betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensbeteiligte
Ändert der Oberste Gerichtshof die Entscheidung in der Hauptsache, müsste er auch über die Kosten der früheren Instanzen entscheiden. Sind dafür aufwendige Berechnungen nötig, darf er die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts aufheben und diesem auftragen, sie neu zu treffen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 23.04.2026 (62 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Müsste der Oberste Gerichtshof infolge Abänderung der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 50 Abs 1 Satz 1 ZPO auch über die Verfahrenskosten erster und zweiter Instanz entscheiden, kann er in sinngemäßer Anwendung des § 510 Abs 1 letzter Satz ZPO die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts aufheben und diesem eine neuerliche Kostenentscheidung auftragen, wenn dafür eingehende Berechnungen notwendig sind (hier: langes Verfahren, sieben Prozessbeteiligte, wiederholte Klageeinschränkungen, Teilabweisung).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zwei Rechtsgänge, mehrere Verfahrensabschnitte mit unterschiedlichen Streitwerten und Erfolgsquoten, kombinierte Anwendung von § 43 Abs 1 und Abs 2 ZPO.OGH 2 Ob 231/23v, 21.03.2024
- Hier: Aufteilungsverfahren.OGH 1 Ob 66/22w, 22.06.2022
- Wurde das Urteil des Erstgerichts im Berufungsverfahren mit umfangreicher Kostenrüge im Kostenpunkt bekämpft, erscheint eine Aufhebung in die erste Instanz nicht zweckmäßig. Vielmehr ist diesfalls in Einklang mit dem Gesetzeswortlaut des § 510 Abs 1 letzter Satz ZPO die diesbezügliche Entscheidung dem Berufungsgericht aufzutragen.OGH 6 Ob 61/21w, 23.06.2021
- Hier: Umfangreiche Einwendungen der Beklagten gegen die Kostennote der Klägerin und eine im Berufungsverfahren unerledigt gebliebene Kostenrüge der Beklagten im Zusammenhang mit einem im Berufungsverfahren zurückgewiesenen Kostenrekurs der Beklagten gegen einen nachträglichen Kostenbestimmungsbeschluss des Erstgerichts.OGH 9 ObA 19/21s, 29.04.2021
- Auch eine Aufhebung in die erste Instanz ist möglich.OGH 6 Ob 96/20s, 25.11.2020
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Mehrere Verfahrensabschnitte mit unterschiedlichen Streitwerten und Erfolgsquoten, Bestreitung etlicher Positionen in den Einwendungen der beklagten Parteien gegen das Kostenverzeichnis.OGH 2 Ob 113/18h, 17.12.2018
- Hier: Verfahren über vier Rechtsgänge, Teilzuspruch, Klagseinschränkung.OGH 8 ObA 23/18t, 24.10.2018
- Hier: Abänderung eines Urteils, das (nur) zur Verhandlung in erster Instanz mit zwei weiteren Verfahren verbunden war, sodass die Entscheidung über die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens nur gemeinsam getroffen werden kann.OGH 1 Ob 157/18x, 17.10.2018
- Hier: Mehrere Klagseinschränkungen und umfangreiche Einwendungen gemäß § 54 Abs 1a ZPO.OGH 9 ObA 44/17m, 25.07.2017
- Hier insgesamt fünf Verfahrensabschnitte mit jeweils unterschiedlichem Obsiegen, Bestreitung etlicher Positionen als nicht zweckentsprechend.OGH 2 Ob 124/16y, 27.10.2016
- Hier: Vielzahl unterschiedlicher Verfahrensabschnitte mit unterschiedlichen Streitwerten und Erfolgsquoten.OGH 1 Ob 17/16f, 28.04.2016
- Hier: Größenschluss aus § 70 Abs 3 letzter Satz AußStrG 2005.OGH 1 Ob 119/14b, 19.03.2015
- Hier: Zahlreiche Klagsausdehnungen im erstinstanzlichen Verfahren.OGH 9 ObA 68/14m, 29.10.2014
- Wenn der Oberste Gerichtshof sogar die Entscheidung der Hauptsache dem Berufungsgericht übertragen kann (§ 510 Abs 1 letzter Satz ZPO), sofern die dafür erforderlichen eingehenden Berechnungen einen Zeitaufwand erfordern, der dem Höchstgericht nicht zugemutet werden soll, muss dies umso mehr für die Kostenfragen gelten, zumal sich aus den Rechtsmittelbeschränkungen der ZPO ergibt, dass der Oberste Gerichtshof grundsätzlich nicht mit Kostenfragen belastet werden soll.OGH 7 Ob 175/13f, 29.01.2014
- Hier: Analoge Anwendung des § 510 Abs 1 letzter Satz ZPO.OGH 4 Ob 133/13g, 20.01.2014
- Im vorliegenden Fall ergibt sich die Notwendigkeit eingehender Berechnungen unter anderem daraus, dass Klagsänderungen vorgenommen wurden, somit verschiedene Verfahrensabschnitte zu bilden sind und der Akt insgesamt acht umfangreiche Bände umfasst.OGH 9 Ob 48/09p, 29.10.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124588 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 62.
- OGH 9 ObA 22/26i, 23.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 31/25d, 27.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 99/24p, 13.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 27/25h, 22.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 107/24b, 25.03.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 165/24g, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 51/24a, 23.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 54/24s, 25.06.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 12/24g, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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