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Welcher Zeitpunkt zählt bei der Erhöhung des Geschäftsmietzinses?

betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer
Wird bei der Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses die Art des im Lokal ausgeübten Geschäfts berücksichtigt, kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem die Erhöhung wirksam wird. Frühere oder spätere Verhältnisse sind dafür nicht maßgeblich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 06.11.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Soweit bei der Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses die Art der im Mietgegenstand ausgeübten Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden muß, ist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Mietzinserhöhung abzustellen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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