Welchen Zeitpunkt darf der Vermieter bei mehreren Anlässen wählen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 20.02.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch für Unternehmensveräußerungen, die (noch) dem § 12 Abs 3 aF MRG zu unterstellen sind.OGH 5 Ob 91/00v, 27.04.2000
- Dem Vermieter steht bei der mehrfachen Verwirklichung eines Anhebungstatbestandes frei, welchen Anhebungsgrund er geltend macht.OGH 5 Ob 91/00v, 27.04.2000
- Hier: § 12a Abs 5 MRG.OGH 5 Ob 457/97k, 09.12.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108810 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 3/19f, 20.02.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12a · Veräußerung und Verpachtung eines Unternehmens
- MRG § 46a · Hauptmietzins bei bestehenden Mietverträgen über Geschäftsräumlichkeiten
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur bei einer entscheidenden Änderung. Diese liegt in der Regel erst vor, wenn die Mehrheitsverhältnisse in der Mietergesellschaft kippen. Bei jeder anderen Verschiebung muss der Vermieter besondere Umstände darlegen, warum sich Einfluss und Macht entscheidend geändert haben.
Kippen die Mehrheitsverhältnisse in der Mieterfirma, spricht das zwar für einen Machtwechsel, geprüft wird aber immer der Einzelfall. Steht am Ende des Vorgangs wirtschaftlich alles beim Alten, obwohl sich die rechtlichen Verhältnisse geändert haben, darf der Vermieter den Mietzins nicht anheben.