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An wen wird zugestellt, wenn ich einen Vertreter habe?

betrifft Verpflichteter, Ersteher, Gläubiger, Rechtsanwalt
Haben Sie im Exekutionsverfahren einen Vertreter bekanntgegeben, sind die Beschlüsse über die grundbücherlichen Eintragungen und Löschungen nach dem Zuschlag diesem Vertreter zuzustellen. Die Vollmacht deckt auch Zustellungen in unmittelbar damit zusammenhängenden Angelegenheiten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 22.12.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Beschlüsse nach § 237 EO sind dem im Exekutionsverfahren ausgewiesenen Vertreter zuzustellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108052 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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