An wen wird zugestellt, wenn ich einen Vertreter habe?
betrifft Verpflichteter, Ersteher, Gläubiger, Rechtsanwalt
Haben Sie im Exekutionsverfahren einen Vertreter bekanntgegeben, sind die Beschlüsse über die grundbücherlichen Eintragungen und Löschungen nach dem Zuschlag diesem Vertreter zuzustellen. Die Vollmacht deckt auch Zustellungen in unmittelbar damit zusammenhängenden Angelegenheiten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 22.12.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Beschlüsse nach § 237 EO sind dem im Exekutionsverfahren ausgewiesenen Vertreter zuzustellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die kridamäßige Versteigerung nach § 119 KO ist ein im Verhältnis zum Konkurs-/Schuldnerregulierungsverfahren eigenständiges exekutionsrechtliches Verfahren - keine „diesen Rechtsstreit betreffende Zustellung" iSd § 93 ZPO.OGH 3 Ob 227/06p, 23.05.2007
- Hier: Ladung zur Verteilungstagsatzung.OGH 8 Ob 20/03d, 16.10.2003
- Die Berechtigung zur Empfangnahme von Zustellungen erstreckt sich auch auf die mit dem Verfahren, in welchem die Bevollmächtigung erteilt wurde, unmittelbar zusammenhängenden Streitigkeiten, die vom gesetzlichen Umfang der einem Rechtsanwalt erteilten Prozeßvollmacht gedeckt sind.OGH 3 Ob 190/98g, 16.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108052 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 109/20w, 22.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 78 · Anwendung der Zivilprozessordnung
- EO § 237
- Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 31
- ZPO § 93
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