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Welches Gericht ist für unseren Standort zuständig?

betrifft Betriebsräte, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Bildet ein Luftverkehrsunternehmen einen einheitlichen Betrieb, so ist für einen Streit, der sich nur auf eine bestimmte Betriebsstätte bezieht, das Gericht dieses Standorts örtlich zuständig. Wo das Unternehmen seinen Sitz hat, spielt dabei keine Rolle.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Ist ein einheitlicher Betrieb im Sinn des § 134 Abs 3 ArbVG anzunehmen, ist für eine in § 50 Abs 2 ASGG genannte Rechtsstreitigkeit, die sich nur auf eine bestimmte Betriebsstätte des Luftverkehrsunternehmens bezieht (hier: Flughafen Schwechat) ungeachtet des Unternehmenssitzes in einem anderen Gerichtssprengel gemäß § 5 Abs 2 ASGG die örtliche Zuständigkeit desjenigen Gerichts gegeben, in dessen Sprengel sich die betroffene Betriebsstätte befindet.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124962 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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