Wo klage ich, wenn jemand mein Grundstück stört?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Urteil des EuGH vom 18. Mai 2006, RS C-343/04 (Vorabentscheidungsverfahren).OGH 3 Ob 134/06m, 26.07.2006
- Hier: Immissionsabwehrklage (§ 364 Abs 2 ABGB) unterliegt Art 22 Nr 1 EuGVVO.OGH 1 Ob 221/02k, 01.08.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046598 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 Ob 10/18f, 23.03.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Klage auf Unterlassung setzt voraus, dass eine Wiederholung droht. Wird der rechtswidrige Zustand dauerhaft beseitigt oder erkennt der Gegner nach Zustellung der Klage sofort außergerichtlich an und zahlt die Kosten, ist im Zweifel keine Wiederholungsgefahr mehr anzunehmen. Dann müssen Sie zeigen, dass trotzdem weitere Eingriffe ernstlich zu befürchten sind.
Nein. Wer sich auf ein Recht zum Eingriff berufen kann, handelt nicht rechtswidrig, und Ihre Unterlassungsklage bleibt erfolglos. Dieses Recht kann sich aus dem privaten oder aus dem öffentlichen Recht ergeben. Erst recht dringen Sie nicht durch, wenn der andere zu der Maßnahme sogar verpflichtet ist.